Haftungsausschluss bei Querverweisen ("Links")
Die
Gemeinde Hohenfelde ist als Inhaltsanbieter (Content provider)
nach § 5 Abs. 1 des Teledienstgesetzes vom 22.07.1997 (TDG)
für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung
bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links")
auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.
Durch den Querverweis hält die Gemeinde insofern "fremde
Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche gekennzeichnet
sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich,
wenn sie von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw.
strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch
möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§
5 Abs. 2 TDG).
Bei
"Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende"
(dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Hohenfelde hat bei der
erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin
überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche
oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird.
Sie ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte,
auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen
zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen
könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf
hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen
Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit
auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben,
soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die
technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch
beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der
Homepage der Gemeinde von anderen Servern aus auf das rechtswidrige
oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Bitte
informieren Sie uns unverzüglich, falls Sie der Ansicht
sind, eine von uns verlinkte Internetseite enthalte illegale,
anstößige oder wettbewerbswidrige Inhalte, damit
wir den Sachverhalt prüfen und den Link
gegebenenfalls entfernen können.